Die stille Enteignung der Freizügigkeit
Seit Januar 2026 brauchen Männer zwischen 17 und 45 eine Genehmigung der Bundeswehr für Auslandsaufenthalte über drei Monate – auch in Friedenszeiten. Das wird allerdings nicht mehr exekutiert.
Nachtrag (10. April 2026): Nach breiter Kritik — auch an diesem Text — hat Verteidigungsminister Pistorius am 8. April klargestellt, dass derzeit keine Genehmigung nötig sei. Am 10. April folgte eine Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger. Aber: Das Gesetz selbst wurde nicht geändert. § 3 Abs. 2 WPflG steht weiterhin im Wortlaut. Die Allgemeinverfügung kann jederzeit aufgehoben werden — ohne parlamentarisches Verfahren, ohne Bundestagsbeschluss. Die Kontrollinfrastruktur bleibt stehen. Sie schläft nur.
Seit dem 1. Januar 2026 schreibt das Wehrpflichtgesetz vor, dass männliche Personen zwischen 17 und 45 Jahren eine Genehmigung der Bundeswehr brauchen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen – und zwar nun ausdrücklich auch außerhalb eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Kein Auslandssemester, kein Job in Zürich, keine Weltreise – ohne Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr, zumindest dem Gesetz nach.
Das ist kein Gerücht. Das steht im Gesetz.
„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde; § 12 Absatz 6 ist entsprechend anzuwenden. Das Bundesministerium der Verteidigung kann Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zulassen." (§ 3 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz)
Drei Monate lang blieb diese Neuregelung praktisch unbemerkt. Erst ein Artikel der Frankfurter Rundschau Anfang April machte sie zum Thema, dem dann Berliner Zeitung, Tagesschau, Welt, euronews, t-online und andere Medien folgten. Die Informationsstelle Militarisierung, die den Entwurf zuvor Seite für Seite seziert hatte, hatte den Passus übersehen. Die Linke, die jetzt in sozialen Medien Alarm schlägt, hatte bei der Abstimmung im Dezember geschwiegen.
Es geht hier nicht um ein Tempolimit. Kein Rauchverbot. Kein Solidaritätszuschlag.
Hier wird massiv in ein Grundrecht eingegriffen: die Freizügigkeit nach Artikel 11 Grundgesetz, das Recht, sich im Bundesgebiet frei zu bewegen und es zu verlassen – ein Recht, das nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf. Im Spannungsfall. Im Verteidigungsfall. Wenn das Land angegriffen wird.
Wir werden nicht angegriffen.
Meine Wehrpflicht – und was jetzt anders ist
Ich kenne Wehrpflicht. Das hier ist etwas anderes.
Ich bin 18, es ist mitten im Kalten Krieg. Ich schreibe einen Brief an das Kreiswehrersatzamt, in dem ich begründe, warum ich es nicht für sinnvoll halte, eine Waffe in die Hand zu nehmen. Die Konsequenz: nicht 15 Monate Wehrdienst, sondern 20 Monate Zivildienst. Fünf Monate mehr. Ich nehme das in Kauf.
Ich arbeite im Kindergarten, mit behinderten Kindern. Ich lerne eine Welt kennen, die mir wohl für immer verschlossen geblieben wäre. Ich habe dort sehr viel gelernt - im Rückblick eine gute Erfahrung.
War ich gegen die Wehrpflicht? Ich konnte gar nichts dagegen tun. Es war Gesetz. Es war dem Kalten Krieg geschuldet. Meine Generation und die zehn Jahrgänge vor mir – wir haben alle gedient oder verweigert. Es war die Normalität einer geteilten Welt. Als die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde, dachte ich: Gut, dann habe ich zwei Jahre meines Lebens „verloren", die andere nicht mehr verlieren müssen. So ist das eben.
Über Wehrpflicht kann man streiten. Es gibt Argumente dafür und dagegen.
Was wir jetzt sehen, ist etwas anderes – und in einem entscheidenden Punkt schlimmer als die Wehrpflicht, die ich erlebt habe.
1988 wusste ich, woran ich war. Es gab ein Gesetz. Es gab eine öffentliche Debatte. Es gab ein Verfahren. Ich konnte verweigern. Es gab Konsequenzen, aber ich kannte sie vorher. Das war ein Rechtsstaat, der mit offenen Karten spielte.
Heute erleben wir einen Grundrechtseingriff, der im Schatten einer „Modernisierung" mit in ein Gesetz geschrieben wurde. Ohne Debatte. Ohne dass es jemand bemerkte. Ohne klares Verfahren, ohne definierte Konsequenzen, ohne Möglichkeit der Verweigerung. Die Bundesrepublik – der demokratischste Staat, den ich kenne, eine Republik, die sich mit einem „Grundgesetz" als Provisorium verstand, als Versprechen auf Besserung – sagt jetzt: Wenn du als junger Mann ein Auslandssemester machen willst, brauchst du die Erlaubnis der Bundeswehr.
Defacto - können sie es verweigern. Und was dann - müsste ich dann klagen? Echt - das das wirklich Euer Ernst mag man den Politiker:innen zurufen.
Wie weit sind wir von den Staaten entfernt, die wir im Namen der Freiheit die letzten dreißig Jahre kritisiert und bekämpft haben?
Was genau passiert ist
Bis zum 31. Dezember 2025 galt die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte nach § 3 Abs. 2 WPflG nur im Spannungs- oder Verteidigungsfall – also in Situationen, die in der Geschichte der Bundesrepublik nie eingetreten sind. Die Vorschrift existierte seit den 1960er Jahren, war aber über § 2 Wehrpflichtgesetz an den Ausnahmefall gebunden und faktisch eingefroren, als die Wehrpflicht 2011 ausgesetzt wurde.
Das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, beschlossen im Dezember 2025, hat § 2 WPflG um eine Formulierung ergänzt, die die Verweisung auf § 3 Abs. 2 WPflG nun ausdrücklich auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls gelten lässt. Der Verfassungsrechtler Marius Burmann formuliert es auf dem Verfassungsblog so:
„Nicht zu vergessen darf hier der § 3 Abs. 2 WPflG, der in Verbindung mit § 2 Abs. 3 WPflG seit dem 1. Januar 2026 wieder die Grundlage dafür bildet, auch in Friedenszeiten die Geltung des § 3 Abs. 2 WPflG, insbesondere seine Absätze 1 und 2, anzunehmen. Das bedeutet: schon jetzt müssen sich alle Männer ab 17 Jahren eine Genehmigung bei der Bundeswehr einholen, wenn sie Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen."
Ein Satz. Sieben Wörter im Kern. Damit gilt die Genehmigungspflicht jetzt dauerhaft. Im Frieden. Ohne Bedrohung. Ohne Ausnahmezustand.
Das Verteidigungsministerium versucht, zu beruhigen. Ein Sprecher erklärt, die Genehmigungen seien „grundsätzlich zu erteilen", da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruhe, und solange der Wehrdienst freiwillig bleibe, gelte die Genehmigung praktisch „als erteilt".
Das Problem: Diese Entschärfung steht nicht im Gesetz. Sie steht nur in einer Verwaltungsvorschrift – einer Anweisung der Exekutive an sich selbst. Jederzeit änderbar. Ohne Parlamentsbeteiligung. Ohne öffentliche Debatte.
Die Verschärfung ist Gesetz. Die Entschärfung ist ein Versprechen.
Wie zur Bestätigung kündigt Verteidigungsminister Pistorius am 7./8. April an, noch in derselben Woche eine Verwaltungsvorschrift zu erlassen, die von der Genehmigungspflicht befreit: „Alle dürfen selbstverständlich verreisen", sagt er der dpa. Kein Auslandsaufenthalt müsse angezeigt werden – aber das Gesetz bleibt, wie es ist. Pistorius sagt damit selbst: Das Gesetz ist schärfer als gewollt. Doch statt es zu ändern, flickt er es per Erlass.
Und es kommt schlimmer. § 7 des Passgesetzes erlaubt, einem Wehrpflichtigen den Reisepass zu versagen oder zu entziehen, wenn er seinen wehrrechtlichen Pflichten nicht nachkommt – und verweist dabei immer noch auf die alten Kreiswehrersatzämter, die seit 2012 nicht mehr existieren. Der Zustand der Gesetzgebung in einem Bild: Die Instrumente zur Einschränkung der Freizügigkeit sind vorhanden, aber an veraltete Behörden angekoppelt.
Finde nur ich das entsetzlich - der Staat darf mir meinen Reisepass abnehmen, basierend auf diesem Gesetz und das sogar im Frieden?
Erstes Versagen: Das Demokratiedefizit
Ein Gesetz, das die Freizügigkeit von Millionen Männern einschränkt, müsste die härteste parlamentarische Debatte auslösen, die man sich vorstellen kann. Das Gegenteil ist passiert.
In der öffentlichen Anhörung im Bundestag wurde die Genehmigungspflicht kein einziges Mal explizit diskutiert; im umfangreichen Wortprotokoll taucht sie nicht als eigenständiges Problem auf. Die Themen sind Musterung, Truppenstärke, Freiwilligkeit. Die Ausreisegenehmigung kommt nicht vor. Kein:e Abgeordnete:r fragt nach. Kein:e Sachverständige:r weist darauf hin. Selbst die Gesetzesbegründung geht auf die Folgen nicht ein; juristische Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass die Verfasser:innen die Konsequenzen offensichtlich nicht im Blick hatten.
Drei Monate lang ist ein Grundrechtseingriff in Kraft, den niemand ernsthaft bemerkt. Über Benzinpreise wird wochenlang gestritten. Über die Einschränkung der Freizügigkeit: fast nichts.
Marius Burmann analysiert das Gesetz mit Walter Benjamins Begriff der „rechtserhaltenden Gewalt": Die Wehrpflicht wirkt disziplinierend, gerade weil sie unbestimmt bleibt. Jungen Männern wird signalisiert: Wir wissen noch nicht, ob wir euch einziehen. Aber wir haben schon die Infrastruktur gebaut. Die Drohung ist wirksamer als der Vollzug – eine klassische Konstellation dessen, was Benjamin „rechtserhaltende Gewalt" nennt, eine Gewalt, „die das einmal gesetzte Recht gegen neue Angriffe schützt".
Das ist kein bloßer Handwerksfehler. Es ist ein Muster.
Zweites Versagen: Die Generation, die entscheidet, zahlt nicht
Im Dezember 2025 haben 630 Abgeordnete über dieses Gesetz abgestimmt. Es lohnt sich hinzusehen, wer da über wen entschieden hat.
Rund ein Drittel der Abgeordneten sind Frauen; sie sind von der Genehmigungspflicht nicht betroffen, denn Artikel 12a Grundgesetz sieht die Wehrpflicht nur für Männer vor. Keine Abgeordnete, die für dieses Gesetz gestimmt hat, wird jemals eine Genehmigung beim Karrierecenter der Bundeswehr beantragen müssen.
Von den männlichen Abgeordneten stellt die Altersgruppe der 50- bis 59-Jährigen den größten Block; das Durchschnittsalter des 21. Bundestags liegt bei 47,1 Jahren. Die Genehmigungspflicht gilt bis 45. Die Mehrheit der Männer im Parlament ist damit selbst nicht betroffen. Das Durchschnittsalter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD liegt bei rund 48 Jahren – drei Jahre über der Altersgrenze.
32 Abgeordnete sind unter 30. Nur sie und ein Teil der 30- bis 39-Jährigen fallen überhaupt noch in den Geltungsbereich dieses Gesetzes – und selbst sie sind als Parlamentarier:innen faktisch nicht im Visier. Kein Karrierecenter wird einer Abgeordneten oder einem Abgeordneten die Ausreise verweigern.
Zusammengefasst: Ein Parlament, in dem zwei Drittel der Mitglieder männlich und überwiegend über 45 sind, und in dem ein Drittel Frauen sitzen, die das Gesetz kategorisch nicht betrifft, beschließt eine Einschränkung der Freizügigkeit für junge Männer zwischen 17 und 45. Die Entscheider:innen tragen die Konsequenzen nicht. Nicht eine einzige.
Der Bundeskanzler, Friedrich Merz, hat seinen Wehrdienst Mitte der 1970er Jahre geleistet, Verteidigungsminister Pistorius 1980; beide blicken öffentlich mit warmen Worten auf Kameradschaft und Prägung zurück. Beide sind weit über 60. Beide sind von der neuen Genehmigungspflicht nicht betroffen. Beide haben ein Gesetz mitgetragen, das sie selbst nie berühren wird.
Und wer fehlt im Raum? Der Jahrgang 2008 – die ersten, die voll unter das neue Gesetz fallen – war bei der Bundestagswahl 2025 gerade 17. Er durfte nicht wählen. Ein Gesetz, das seine Freizügigkeit einschränkt, wurde ohne seine Stimme beschlossen, von einem Parlament, das die Konsequenzen dieses Gesetzes nicht einmal diskutiert hat.
Das ist nicht Mitbestimmung. Das ist Herrschaft. Herrschaft derer, die nicht betroffen sind, über die, die betroffen sind. Herrschaft der Älteren über die Jüngeren. Herrschaft der Frauen, die kategorisch ausgenommen sind, und der Männer über 45, die zeitlich ausgenommen sind, über junge Männer, die keine Wahl hatten – weder an der Urne noch vor dem Karrierecenter.
Mein Sohn ist zehn. In acht Jahren betrifft ihn dieses Gesetz. Er hat niemanden gewählt. Er hat keinen Krieg angefangen. Er hat keine Diplomatie versäumt. Aber er wird sich beim Karrierecenter der Bundeswehr melden müssen, wenn er nach dem Abitur ein halbes Jahr nach Neuseeland will.
Drittes Versagen: Die Politik löst nicht das Problem – sie verschiebt die Kosten
Warum braucht die Bundeswehr überhaupt mehr Soldat:innen? Offiziell, weil die Welt unsicherer geworden ist. Diese Diagnose ist nicht falsch – aber sie blendet aus, wer an dieser Unsicherheit mitgewirkt hat.
Die Bundesregierung will die Truppenstärke von rund 184.000 auf bis zu 260.000 erhöhen, gestützt auf 20 Jahre Sicherheitspolitik, in denen NATO-Osterweiterung, Energieabhängigkeit und symbolische Außenpolitik die Konfliktlage mit Russland verschärft haben – ohne Putins Angriff auf die Ukraine zu rechtfertigen. Der Westen ist nicht nur Opfer, sondern auch Akteur.
Und jetzt? Statt die eigene Politik zu korrigieren, ernsthafte diplomatische Initiativen zu starten, wirtschaftliche Abhängigkeiten abzubauen und die Ursachen der Unsicherheit anzugehen, baut die Politik die Infrastruktur der Kontrolle über die eigene Bevölkerung aus. Man erfasst junge Männer, verschickt Fragebögen, verordnet Musterungen, schränkt Freizügigkeit ein. Alles im Namen der Sicherheit. Alles mit der Begründung: „Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält."
Die Kosten des Politikversagens tragen nicht die, die es verursacht haben. Sie werden auf die nächste Generation verschoben. Wie immer.
Was bleibt
Ich bin 57 Jahre alt. Dieses Gesetz betrifft mich nicht mehr. Es betrifft meinen Sohn. Es betrifft Millionen junger Männer, die nichts dafür können, dass die Welt so aussieht, wie sie aussieht.
Wir sehen einen Grundrechtseingriff unter der Hand: eine Verschärfung im Gesetz, eine Entschärfung per Verwaltungsvorschrift; kein klares Verfahren, keine Fristen, keine Sanktionen – aber die rechtliche Grundlage, all das jederzeit einzuführen.
Politik und Ministerium betonen, die Regelung habe „keine praktische Relevanz" und sei „nicht sanktioniert". Das soll beruhigen. Mich beunruhigt es. Ein Gesetz, das wirklich keine praktische Relevanz hat, braucht man nicht zu beschließen. Wenn man es trotzdem tut, hat man etwas anderes im Sinn als das, was man sagt.
Die Frage, die bleibt, ist einfach formuliert und schwer zu überhören: Wenn eine Regierung in Friedenszeiten die Infrastruktur für den Zugriff auf ihre jungen Männer aufbaut, die Freizügigkeit per Gesetz einschränkt und das Ganze als Modernisierung verkauft – was sagt das über den Zustand der Demokratie, in der wir leben?
- Frankfurter Rundschau: „Neue Wehrpflicht-Regel: Männer brauchen Ausreise-Genehmigung“, 05.04.2026.
- Tagesschau.de: „Reisen nur mit Genehmigung – Kritik an Wehrdienstregeln“, 05.04.2026.
- Thomas Wiegold, augengeradeaus.net: „Noch keine Wehrpflicht – aber Ausreise für (theoretisch) Wehrpflichtige nur mit Genehmigung“, 03.04.2026.
- Instagram / das nd: Posting zur FR-Berichterstattung, 03.04.2026.
- Instagram-Beitrag: „Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren müssen sich seit dem 1. Januar 2026 …“, 03.04.2026.
- Die ZEIT (dpa-Meldung): „Neuer Wehrdienst: Pistorius: 'Alle dürfen selbstverständlich verreisen'“, 07.04.2026.
- Marius Burmann: „Der lange Schatten der Wehrpflicht“, Verfassungsblog, 26.03.2026.
- Informationsstelle Militarisierung (IMI): „Wehrdienst: Ausreisebeschränkungen?“, 04.04.2026.
- blick.de: „Pistorius: Keine Genehmigung für lange Reisen nötig“, 07.04.2026.
- Profilseite Marius Burmann auf Verfassungsblog, abgerufen 2026.
- Perspektive Online: „Schon seit Januar gültig: Ausreise von Männern nur mit Erlaubnis der Bundeswehr“, 06.04.2026.
- Kettner Edelmetalle: „Ausreisegenehmigung für junge Männer: Koalitionschaos offenbart erschreckendes Politikversagen“, 02.04.2026.
- Berliner Zeitung: „Neue Wehrpflicht-Regel: Junge Männer dürfen Deutschland nicht mehr längere Zeit ohne Genehmigung verlassen“, 03.04.2026.
- DIE ZEIT: „Wehrpflichtgesetz: Ein bisschen Ernstfall“, 06.04.2026.
- WELT: „Genehmigungspflicht für Reisen? 'Erwarte eine zügige Klarstellung'“, 05.04.2026.
- WELT: „Neues Wehrdienstgesetz: Männer zwischen 17 und 45 brauchen ...“, 05.04.2026.
- eXXpress: „Seit Jänner gilt: Deutsche Männer brauchen Genehmigung für Auslandsaufenthalt“, 06.04.2026.
- weekend.at: „Neue Regel: Männer müssen Auslandsreisen jetzt melden“, 05.04.2026.
- RTL.de: „Männer (17–45): Bundeswehr muss Ausreise ab 2026 genehmigen“, 03.04.2026.
- defence-network.com: „Wehrdienstkommission in Österreich: 10 statt 6 Monate“, 19.01.2026.
- YouTube / RA Christian Solmecke: „Ausreise-GENEHMIGUNG für Männer?! Neues Wehrpflichtgesetz – Was ihr JETZT wissen müsst!“, 05.04.2026.
- euronews: „Wehrpflichtgesetz: Männer brauchen jetzt eine Genehmigung für Auslandsaufenthalt“, 03.04.2026.
- BMLV Österreich: „Wehrdienstkommission empfiehlt Modell ‚Österreich PLUS‘ (8+2)“, 19.01.2026.
- Kettner Edelmetalle: „Wie die Bundesregierung ein bürokratisches Monstrum erschaffen hat“, 02.04.2026.
- Instagram-Post: „Die Bundesregierung verbietet
- Frankfurter Rundschau: „Neue Wehrpflicht-Regel: Männer brauchen Ausreise-Genehmigung“, 05.04.2026.
- Tagesschau.de: „Reisen nur mit Genehmigung – Kritik an Wehrdienstregeln“, 05.04.2026.
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- blick.de: „Pistorius: Keine Genehmigung für lange Reisen nötig“, 07.04.2026.
- Profilseite Marius Burmann auf Verfassungsblog, abgerufen 2026.
- Perspektive Online: „Schon seit Januar gültig: Ausreise von Männern nur mit Erlaubnis der Bundeswehr“, 06.04.2026.
- Kettner Edelmetalle: „Ausreisegenehmigung für junge Männer: Koalitionschaos offenbart erschreckendes Politikversagen“, 02.04.2026.
- Berliner Zeitung: „Neue Wehrpflicht-Regel: Junge Männer dürfen Deutschland nicht mehr längere Zeit ohne Genehmigung verlassen“, 03.04.2026.
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- WELT: „Genehmigungspflicht für Reisen? 'Erwarte eine zügige Klarstellung'“, 05.04.2026.
- WELT: „Neues Wehrdienstgesetz: Männer zwischen 17 und 45 brauchen ...“, 05.04.2026.
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- Weltbund.at: „Debatte um Verlängerung des Wehrdienstes: Volksbefragung steht im Raum“, 12.02.2026.
- Facebook-Post Juliane Igel: „Ihr Männer zwischen 17–45 Jahren sollt euch neuerdings wieder bei …“, 05.04.2026.
- RIS (Österreich): Wehrgesetz 2001 § 10, Fassung vom 11.02.2026.