Wie aus Land Eigentum wurde

Einhegung, Bauernbefreiung und die immer gleiche Ausrede der Aneignung. Wem gehört der Boden? — Teil 2 von 3

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Bleistiftzeichnung: alte Frau greift nach Fallholz vor einem Zaun mit Schild HOLZ SAMMELN VERBOTEN und rotem Siegel
Idee Boris Gloger | Umsetzung Nano Banana
Im ersten Teil ging es um ein Bergdorf, das funktionierte, und um einen berühmten Aufsatz, der das Gegenteil behauptete. Garrett Hardins „Tragedy of the Commons“ erklärte den Zerfall des Gemeinsamen zum Naturgesetz, Elinor Ostrom zeigte mit Hunderten Fällen, dass das Gemeinsame nicht zerfallen muss, wenn es als Institution mit Regeln, Grenzen und Sanktionen verfasst ist. Bleibt die Frage, die der erste Teil offen ließ: Wenn die Allmende halten kann, wer hat sie dann zerstört, und warum? Die Antwort liegt nicht in der Theorie. Sie liegt in der Geschichte.

1. England: Einhegung als politische Ökonomie

Wenn die Allmende funktionieren kann, warum verschwand sie dann in so vielen Regionen Europas? Die klassische Antwort führt nach England. Dort heißt der Vorgang enclosure oder juristisch präziser inclosure: die Umwandlung von offenem Feld, Gemeinland und gemeinschaftlich genutzten Rechten in exklusiv abgegrenztes Privateigentum.

Enclosure begann nicht erst im 18. Jahrhundert. Schon im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit wurden Flächen eingehegt, oft im Zusammenhang mit Schafhaltung und Wollproduktion. Neu war im 18. Jahrhundert die parlamentarische Durchsetzung. Ab den 1750er Jahren wurde Enclosure durch private Parlamentsgesetze zum Normalverfahren. Nach Angaben des britischen Parlaments wurden zwischen 1604 und 1914 über 5.200 Enclosure Bills erlassen; sie betrafen gut ein Fünftel der Fläche Englands, rund 6,8 Millionen Acres (UK Parliament 2024).

Enclosure war nicht einfach ein technischer Modernisierungsvorgang. Sie war eine Umverteilung von Rechten. Die Befürworter sprachen von „improvement“: größere Felder, bessere Fruchtfolgen, produktivere Landwirtschaft, höhere Erträge. Ein Teil davon ist historisch richtig. Die agrarische Produktivität Englands stieg, und enclosure erleichterte Investitionen, Drainage, Fruchtwechsel und Marktintegration (Overton 1996; Allen 1992). Aber die politische Frage lautet: Wer erhielt die Gewinne, und wer verlor die Sicherheiten?

Und noch eine Frage drängt sich auf: Warum stieg die Produktivität überhaupt? Lag es an der Einhegung, oder daran, dass plötzlich jemand mehr Ertrag wollte, der vorher gar nicht nötig war? Die Forschung gibt eine überraschende Antwort. Ja, die Erträge stiegen, nur kam dieser Anstieg größtenteils nicht aus der Einhegung, sondern war schon vorher von den Yeomen im offenen Feld erarbeitet worden; die Enclosure sammelte die Gewinne bloß bei den Grundbesitzern ein (Allen 1992). Was die Produktivität wirklich antrieb, war kein besseres Land, sondern ein neuer Zwang: Sobald Pächter auf konkurrierende Renten angewiesen waren, mussten sie für den Markt produzieren statt für sich, Wachstum wurde nicht gewählt, es wurde erzwungen (Brenner 1976; Wood 2002). Vorher war hohe Produktivität schlicht nicht das Ziel: Die zerstreuten Streifen waren eine Versicherung gegen Missernten, und ein Haushalt arbeitete, bis das Genug erreicht war, nicht bis zum Maximum (McCloskey 1989; Chayanov 1924).

Für viele kleine Nutzer waren Commons keine romantische Zugabe, sondern Teil ihrer Subsistenzökonomie. Sie boten Weide, Brennholz, Streu, Nachlese, Beeren, Torf, Schweinemast, Wege, Wasser. Diese Rechte waren häufig gewohnheitsrechtlich verankert. Genau deshalb waren sie verletzlich. Sie standen nicht immer als sauberer Eigentumstitel im Register. Bei der Vermessung und Neuverteilung wurden sie leicht als unproduktive, unklare oder störende Ansprüche behandelt.

Übersetzen wir das in unsere Zeit. Was damals Brennholz, Streu und Nachlese waren, ist heute die Sozialversicherung, die Arbeitslosenhilfe, das Wohngeld, die Kindergrundsicherung. Und es ist der funktionierende Nahverkehr, das Schwimmbad, die Turnhalle, die Bibliothek, der freie Zugang zum Netz und zu digitalem Wissen. Das sind die Commons der Moderne, diesmal nicht vom Dorf verwaltet, sondern von uns allen über den Staat. Wir behandeln sie gerade wieder als unproduktiv, unklar, zu teuer, und genau sie sind es, die wir ermöglichen müssen.

Karl Polanyi nannte die englische Einhegung eine „revolution of the rich against the poor“ (Polanyi 1944). Das ist nicht polemisch, sondern real. Denn diejenigen, die im Parlament über Enclosure entschieden, gehörten in hohem Maß zu den Klassen, die von Landkonzentration und Rentensteigerung profitierten. Karl Marx sah in diesem Vorgang einen Kern der „sogenannten ursprünglichen Akkumulation“: Die Produzenten wurden von ihren Produktionsmitteln getrennt; aus Bauern, Kleinpächtern und Commoners wurden Lohnarbeiter. Marx’ berühmte Formulierung, diese Geschichte sei „mit Blut und Feuer“ geschrieben, zielt genau auf diese gewaltsame Trennung von Lebensgrundlage und Arbeitskraft (Marx 1867).

E. P. Thompson hat die soziale Tiefendimension dieses Vorgangs besonders präzise beschrieben. In seinen Arbeiten zur „moral economy“ und zu den englischen Bräuchen zeigte er, dass die vormoderne ländliche Ökonomie nicht nur aus Marktpreisen bestand. Sie enthielt normative Erwartungen: Was galt als gerechter Brotpreis? Welche Ansprüche hatten Arme in Krisenzeiten? Welche Nutzungen waren als Gewohnheit anerkannt, auch wenn sie nicht als individuelles Eigentum codiert waren? (Thompson 1971; 1991). Enclosure zerstörte daher nicht nur eine Produktionsform. Sie zerstörte eine moralische Ökonomie. Genau diese Bindung, dass Wirtschaften sich an geteilten Maßstäben messen lassen muss, will Markus Gabriel heute unter dem Stichwort des ethischen Kapitalismus zurückholen, auch wenn er sie universalistisch begründet und nicht aus dem Gewohnheitsrecht des Dorfes (Gabriel 2024).

Diese Zerstörung wurde von den Herrschenden rechtlich abgesichert. Das berüchtigte Black Act von 1723 kriminalisierte zahlreiche Formen von Wilderei, Holz- und Waldnutzung und bedrohte sie mit drakonischen Strafen (Thompson 1975). Hier sieht man die politische Mechanik der Knappheit besonders klar: Eine Handlung, die in einer älteren Ordnung als Gewohnheitsrecht galt, wird in einer neuen Ordnung zum Verbrechen. Nicht der Wald hat sich verändert. Nicht der Ast auf dem Boden hat sich verändert. Verändert hat sich die rechtliche Codierung, und die wurde nicht von der Mehrheit getroffen, sondern von den Nutznießern der neuen Codierung.

Die englische Einhegung macht eine Knappheit sichtbar, die sich als Natur ausgibt. Nach der Einhegung „fehlte“ den Armen plötzlich Holz, Weide, Boden, Sicherheit. Gewachsen war dieser Mangel nicht. Er wurde hergestellt, durch Vermessung, Gesetz, Zaun, Polizei und Eigentumstitel, und er hatte Nutznießer. Wer im Parlament über die Einhegung abstimmte, gehörte oft genau zu denen, die hinterher das eingehegte Land besaßen. Hier wird, mit Hobbes gesprochen, das Recht des Stärkeren in geltendes Recht übersetzt: Die Mächtigen schreiben die Regel, die ihnen den Boden zuspricht, und nennen das Ergebnis Eigentum. Aus Macht wird Titel, aus Aneignung wird Gesetz. Die Gentry gewann Land und Bodenrente, die Vertriebenen wurden zur billigen Arbeitskraft der Fabriken. Das ist keine tragische Nebenwirkung des Fortschritts. Es ist sein Geschäftsmodell.

2. Mitteleuropa: keine englische Enclosure, aber eine stille Auflösung

In Deutschland und Österreich gab es keine Enclosure englischer Art. Aber die Idee war da, sie kam nur in anderem Gewand. Sie hieß nicht Einhegung, sondern Bauernbefreiung, Gemeinheitsteilung, Ablösung feudaler Lasten, Servitutenablösung. Sanftere Wörter. Dieselbe Bewegung.

Die Bauernbefreiung bezeichnet im deutschsprachigen Raum die lange Ablösung persönlicher Abhängigkeiten, Dienste und feudaler Lasten. In Preußen begann eine zentrale Phase mit dem Oktoberedikt vom 9. Oktober 1807, dem Regulierungsedikt von 1811 und späteren Ablösungsregelungen. Die Reformen beseitigten ständische Beschränkungen, eröffneten Bodenerwerb und sollten Bauern zu freien Eigentümern machen. Aber Freiheit war nicht kostenlos, und das war kein Zufall. Die Reformer hielten das Eigentumsrecht der Gutsherren für unantastbar: Wer frei werden wollte, musste die alten Lasten ablösen, in barem Geld oder in Land. Spannfähige Bauern, die ihren Hof mit eigenem Vieh bewirtschafteten, traten dafür oft ein Drittel bis die Hälfte ihres Bodens an den Gutsherrn ab; die kleineren, nicht spannfähigen Höfe schloss die Deklaration von 1816 von der Regulierung überhaupt aus. Zugleich fiel der alte Bauernschutz, und das zuvor verbotene Bauernlegen, das Einziehen von Bauernland ins Gut, wurde wieder möglich. So wuchsen östlich der Elbe die Rittergüter zu Großgrundbesitz, der bis ins 20. Jahrhundert Bestand hatte. Georg Friedrich Knapp, der den Begriff „Bauernbefreiung“ 1887 prägte, kritisierte schon damals die Landabtretungen und das sich verschlechternde Los der landlosen Schichten (Knapp 1887; Jost 2008).

Im Schulbuch steht das als die große Reform, als Schritt in die Freiheit. Falsch ist das nicht, aber es ist die halbe Geschichte. Wer Land abtreten oder ablösen musste und am Ende zu wenig behielt, war zwar persönlich frei, aber auf seine bloße Arbeitskraft zurückgeworfen. Marx hat dafür eine genaue Formel: Der neue Lohnarbeiter ist doppelt frei, frei von persönlicher Abhängigkeit und frei von den Mitteln, sich selbst zu ernähren (Marx 1867). Genau diese Menschen brauchten die wachsenden Städte. Sie wurden Knechte, Mägde, Gesellen, Fabrikarbeiter, das Personal der beginnenden Industrialisierung. Der Mechanismus klingt sanfter als die englische Einhegung, er heißt ja Befreiung. Das Ergebnis ähnelt ihr dennoch: Die Herren behalten das Land, und wer nichts behält, verkauft fortan seine Zeit. Das klingt gefälliger als in England - das Resultat war gleich.

Die Gemeinheitsteilung ist der zweite Mechanismus: Man teilte das gemeinsam genutzte Land und Holz auf und löste die alten Nutzungsrechte ab. Entscheidend war, wer als berechtigt galt. Wer einen anerkannten Hof hatte, bekam seinen Anteil. Wer nur informell, am Rand, auf die Gemeinheit angewiesen war, ging leer aus. Die Vollbauern wurden gestärkt. Häusler, Kätner, Tagelöhner, Landlose verloren den Zugang zu dem, was ihr Überleben gesichert hatte. Eigentum wurde klarer, die Landwirtschaft produktiver, und die Sicherheitsnetze verschwanden (Lütge 1963; Wunder 1986).

In Österreich verlief der Prozess wiederum anders. Die Revolution von 1848 brachte die Grundentlastung. Hans Kudlich stellte im österreichischen Reichstag den Antrag auf Aufhebung der bäuerlichen Untertänigkeit. Das Grundentlastungspatent vom 7. September 1848 und die weiteren Durchführungsbestimmungen beseitigten Robot, Zehent und grundherrliche Abhängigkeiten, regelten aber zugleich Entschädigungen und Ablösungen. Die Bauern wurden rechtlich freier, aber auch in Geld- und Kreditbeziehungen hineingezogen (Bruckmüller 2001; Habsburger.net 2024). Danach folgten in vielen Regionen Regelungen zur Ablösung von Einforstungs- und Servitutsrechten: also von Nutzungen an Wald, Weide, Streu und Holz, die über lange Zeit den Alltag ländlicher Haushalte geprägt hatten.

Moralisierend vereinfachen lässt sich das nicht. Die Bauernbefreiung war realer Fortschritt. Sie beseitigte persönliche Unfreiheit, feudale Gerichtsbarkeit und viele Formen der Willkür. Aber sie war zugleich ein Übergang in eine Eigentumsordnung, die nur bestimmte Rechte anerkannte. Wer Eigentumstitel, Hofstatus oder Kapital hatte, konnte gewinnen. Wer nur Gewohnheitsrechte hatte, verlor häufig.

Und die Gewinner waren benennbar. Es waren die Rittergutsbesitzer, die Land und billige Arbeitskräfte auf sich zogen; der Fiskus, der die Ablösungen verwaltete; und das Kapital, das die verschuldeten Bauern über die Rentenbanken in jahrzehntelange Zahlungspflichten band. Eine Studie zur Besitzverteilung beziffert allein für 1816 bis 1860 einen Rückgang des bäuerlichen Landes um rund vier Prozent, vor allem durch Aufkäufe der Rittergüter (Klatte 1974). Die kritische Agrarhistoriografie hat diesen Vorgang nie als bloße Modernisierung gelesen, sondern als eine Umverteilung nach oben, die den Aufstieg der junkerlichen Agrarelite und des preußischen Agrarkapitalismus erst ermöglichte (Wehler 1987; Jost 2008).

Auch in Mitteleuropa ist die Knappheit nicht über die Menschen gekommen. Sie wurde hergestellt, Macht und Besitz wurden konzentriert: Profiteure auf der einen, ein wachsendes Landproletariat auf der anderen Seite.

Genau hier liegt die Verbindung zu England. Nicht der Ablauf war gleich. Gleich war die grundlegende Operation: Eine ältere, gemischte Ordnung aus Eigentum, Nutzung, Brauch und lokaler Gegenseitigkeit wurde in eine modernere Ordnung formaler Eigentumstitel übersetzt. Bei dieser Übersetzung gingen Ansprüche verloren, die nicht in die neue Sprache passten.

Das lässt sich an Marx’ frühen Artikeln über das rheinische Holzdiebstahlsgesetz zeigen. 1842 schrieb Marx in der Rheinischen Zeitung über die Debatten des Rheinischen Landtags zur Kriminalisierung des Holzsammelns. Das Auflesen von Fallholz war für arme Menschen ein elementares Gewohnheitsrecht. In der neuen juristischen Ordnung wurde es als Diebstahl behandelt. Marx sah darin nicht nur ein Detail des Forstrechts, sondern den Moment, in dem eine Klasse ihr Eigentumsverständnis in allgemeines Recht verwandelte (Marx 1842; Frerichs 2024).

Es ist eine der präzisesten Szenen moderner Knappheit. Ein Ast liegt am Boden. Gestern war er ein Rest, den jeder sammeln durfte. Heute ist er Eigentum, dessen Aneignung strafbar ist. Materiell ist nichts geschehen. Institutionell ist alles geschehen.

3. Die Ausrede hat eine Geschichte

Jede Aneignung braucht eine Rechtfertigung. Und es fällt auf, wie ähnlich sie über Jahrhunderte klingt. Wer einem anderen das Land nimmt, sagt selten: Ich nehme es, weil ich stärker bin. Er sagt: „Diesem anderen steht es ohnehin nicht zu.“

Im August 1550 ließ Kaiser Karl V. die spanischen Eroberungen in Amerika anhalten und berief eine Kommission nach Valladolid. Die Frage war, ob Krieg und Unterwerfung der Indigenen rechtmäßig seien. Der Humanist Juan Ginés de Sepúlveda berief sich auf Aristoteles und erklärte die Indigenen zu „natural slaves", von Natur unfähig zur Selbstregierung, weshalb Spanien die Pflicht habe, sie zu unterwerfen. Der Dominikaner Bartolomé de las Casas hielt fünf Tage dagegen: Diese Menschen seien vernunftbegabt wie alle anderen (Las Casas 1552; Sepúlveda 1550).

Die Begründung war von der Religion zur Natur des anderen gewandert. Ein halbes Jahrhundert zuvor hatten die päpstlichen Bullen, von Inter Caetera (1493) an, christlichen Herrschern erlaubt, das Land von Nichtchristen zu nehmen: Wer nicht im Glauben stand, hatte keinen vollen Anspruch auf seinen Boden.

Und das Erstaunliche: Las Casas verlor diese Debatte nicht. Die Kommission fällte kein Urteil, Sepúlvedas Buch bekam in Spanien nicht einmal eine Druckerlaubnis, seine eigenen Schriften schon. Auf dem Papier hatte die Menschlichkeit gewonnen. Nur lief in Amerika die Encomienda weiter, lief die Eroberung weiter, lief das Silber weiter. Das Argument war nie das, was entschied. Es entschieden die Interessen, und die brauchten die Ausrede als Deckung, nicht als Wahrheit.

Zur ökonomischen Theorie wurde diese Logik bei John Locke. In der Zweiten Abhandlung über die Regierung (1689) entsteht Eigentum durch Arbeit und Verbesserung. Land, das der Natur überlassen bleibt, ohne Bestellung, ist „waste", Verschwendung. Die Indianer, die Locke als bloße Jäger zeichnet, erwerben demnach Eigentum nur an den erlegten Tieren, nicht am Boden, den sie bejagen. Der bleibt frei und steht zur Aneignung offen, ohne dass es der Zustimmung der Bewohner bedürfte (Locke 1689; Arneil 1996). Die Disqualifikation hat ihr modernes Gesicht gefunden: Sie nutzen es nicht richtig, also gehört es ihnen nicht. Ein Argument, das noch heute gern genutzt wird.

Dasselbe Verbesserungsargument wirkte nach außen wie nach innen: Dieselbe Logik, die den Indigenen in Amerika das Land absprach, weil sie es angeblich nicht hinreichend „verbesserten“, konnte auch gegen die englischen Commoners gewendet werden, deren Nutzungsformen gegenüber produktivistischen Maßstäben als minderwertig erschienen. Für Locke war das keine bloß abstrakte Überlegung; die Forschung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass seine Eigentumstheorie in engem Zusammenhang mit den kolonialen Auseinandersetzungen seiner Zeit stand (Greer 2012; Tully 1993; Arneil 1996), und dass er während der Arbeit an seinen politischen Schriften auch an den Fundamental Constitutions of Carolina beteiligt war.

Im 20. Jahrhundert nahm diese Verbindung von Boden, Nutzung und politischer Ordnung in Deutschland eine radikal rassistische Form an. Bei Friedrich Ratzel wurde aus dem darwinistisch gedachten Kampf ums Dasein ein Kampf um „Lebensraum“ (Ratzel 1901), und über geopolitische Autoren wie Rudolf Kjellén und Karl Haushofer ging dieser Begriff in die Sprache und Vorstellungswelt des Nationalsozialismus ein, bis hin zu Hitler (Bassin 1987). Hans Grimms Roman Volk ohne Raum von 1926 popularisierte die Vorstellung, aus behaupteter räumlicher Enge erwachse ein Anspruch auf Expansion; der Titel wurde rasch zu einem politischen Schlagwort (Grimm 1926).

Besonders deutlich zeigt sich diese rassenideologische Umformung der Bodenfrage bei Richard Walther Darré, der Bauerntum, Abstammung und Staat ideologisch zusammenschloss. Als Reichsbauernführer und später Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stand er für eine Politik, die ländlichen Besitz nicht nur ökonomisch, sondern ausdrücklich völkisch und rassisch definierte (Darré 1930).

Wie konkret das wurde, zeigt das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933. Es erklärte land- und forstwirtschaftliche Betriebe in einer bestimmten Größenordnung bis höchstens 125 Hektar zu „Erbhöfen“, die grundsätzlich unveräußerlich und unbelastbar waren; Bauer konnte nur sein, wer deutscher Staatsangehöriger und „deutschen oder stammesgleichen Blutes“ war. Zudem bestimmte das Gesetz ausdrücklich, dass nicht als solcher galt, wer unter seinen Vorfahren jüdisches oder „farbiges“ Blut hatte; als maßgeblicher Stichtag wurde der 1. Januar 1800 genannt.

Damit wurde Bodenbesitz nicht mehr nur rechtlich geregelt, sondern rassenideologisch codiert. In diesem Sinne verband das Gesetz Agrarordnung, Abstammungspolitik und völkische Staatsvorstellungen auf besonders deutliche Weise und verweist bereits auf jene expansive und gewaltsame Ordnungsvorstellung, die der Nationalsozialismus später im Osten verfolgte.

Gleichzeitig unterscheidet sich diese Linie von der klassischen malthusianischen Knappheitslogik. Während bei Malthus und in späteren Knappheitsargumenten die Begrenzung von Ressourcen typischerweise zur Rechtfertigung von Beschränkung diente, wurde im deutschen Sozialdarwinismus Wachstum gerade als Zeichen von Vitalität gedeutet und daraus ein Anspruch auf räumliche Expansion abgeleitet. Für den Nationalsozialismus bedeutete die Bodenfrage daher nicht nur die Deutung bestehender Eigentumsordnungen, sondern auch die ideologische Vorbereitung von Eroberung, Vertreibung und Massenmord.

Legt man die Stationen nebeneinander, zeigt sich eine Schablone, die über vierhundert Jahre stabil bleibt, während nur ihr Vokabular wechselt:

Zuerst wird der Besitzer entwertet: als Heide, als von Natur Unmündiger, als fauler Nichtnutzer, als rassisch Minderwertiger.

Dann wird das Land umklassifiziert: als heidnisch, als herrenlos, als „waste", als terra nullius, als „Volk ohne Raum".

Schließlich wird die Aneignung moralisiert: Sie ist nicht bloß erlaubt, sondern Pflicht, zu christianisieren, zu zivilisieren, zu verbessern, fruchtbar zu machen.

Aus Raub wird Auftrag. Die Begründung wandert von der Theologie über die Naturphilosophie und die politische Ökonomie bis zur Biologie. Die Handlung bleibt dieselbe: Land nehmen und es legitim nennen.

Man muss den Vergleich nicht überdehnen, um zu sehen, dass die Schablone bis in die Gegenwart reicht. Im Streit um Land im israelisch-palästinensischen Konflikt kehren dieselben drei Figuren wieder: Dem Anspruch der einen Seite wird die Berechtigung abgesprochen, das Land wird rechtlich umklassifiziert, die Aneignung als Notwendigkeit ausgegeben. Die Rechtswissenschaftlerin Brenna Bhandar hat solche modernen Eigentumsordnungen als rassifizierte Regime beschrieben, in denen Rechtstitel und Rassenkategorie ineinandergreifen (Bhandar 2018). Man muss in diesem Konflikt keine Seite gewählt haben, um das Muster zu erkennen, es ist dasselbe, das schon die päpstlichen Bullen und Locke benutzten.

Das Verräterische ist der Aufwand selbst. Wer im Recht ist, braucht kein vierhundertjähriges Gehäuse aus Argumenten. Und in jeder Epoche stand der Einwand schon daneben. Karl V. hielt inne, weil ihn Skrupel plagten. Die Kirche sprach den Indigenen 1537 die Menschlichkeit zu. Eine englische Königliche Kommission verwarf terra nullius bereits 1665. Locke, bestens informiert, wusste, dass die Indigenen längst Vieh hielten und Felder bestellten, und schrieb die Fiktion dennoch. Die Ausrede verrät, dass die Handelnden den Einwand kannten. Sie haben ihn nicht übersehen, sie haben ihn übertönt. Das ist die unbequeme Pointe dieser Genealogie: Knappheit und Ausschluss erscheinen nie als das, was sie sind, als Entscheidung mit Gewinnern. Sie werden naturalisiert, als göttliche Ordnung, als Naturgesetz, als Rasse, als Markt.

4. Produktivität, Freiheit, Verlust: Warum Nostalgie nicht genügt

Hier lauert die Nostalgie, und sie führt in die Irre. Vormoderne Gemeingüter waren nicht automatisch gerecht. Sie konnten Frauen ausschließen, Zugezogene benachteiligen, lokale Oligarchien stützen, eng, hierarchisch, hart. Und die Agrarreformen waren nicht einfach Raub: Sie brachten Eigentumssicherheit, Kredit, Investitionen, höhere Erträge. Wer nur die Verluste sieht, verklärt. Wer nur die Gewinne sieht, verschweigt die Enteignung.

Die Frage ist deshalb nicht, ob die Allmende gut war oder schlecht. Sie lautet: Welche Institution erzeugt Fülle, und für wen? Welche erzeugt Knappheit, und für wen? Das ist auch Ostroms Punkt: Es gibt kein universelles Eigentumsdogma. Privateigentum kann schützen, der Staat kann nötig sein, die Gemeinschaft kann tragen, je nach Grenzen, Regeln, Kontrolle und Legitimität. Keine Form ist an sich gerecht, keine an sich effizient. Es entscheidet die institutionelle Qualität.

Damit wird die Sache politisch. Wir behandeln Eigentum, als wäre es eine Tatsache der Natur. Dabei ist es eine rechtliche Beziehung, keine Sache, sondern eine staatlich durchsetzbare Ordnung von Ansprüchen. Wer „Eigentum" sagt, sagt immer mit: Wer darf ausschließen? Wer darf nutzen? Wer trägt die Kosten? Wer kassiert die Rente?

Doch die Ausrede zu erkennen ist nur der erste Schritt. Der zweite ist schwerer. Über Jahrhunderte lautete die Anklage gegen die Allmende, ihre Leute seien faul und der Boden bei ihnen verschwendet. Locke hat aus dieser Anklage ein Eigentumsrecht gemacht. Entkräften lässt sie sich nur auf eine Weise, dadurch, dass die Gemeinschaft sich selbst ernährt. Eine Allmende erkennt man nicht daran, dass der Boden niemandem gehört, sondern daran, dass die, die ihn nutzen, auch seine Lasten tragen. Das ist Ostroms strengstes Prinzip und sein unbequemstes. Wer den Boden freikauft, aber von fremdem Geld lebt, hat die Eigentumsfrage gelöst und die ökonomische offengelassen. Die Knappheit ist dann nicht überwunden, nur verschoben, auf die Geldgeber. Das ist noch keine Allmende, sondern ein Mäzenatentum mit schönem Namen. Wer dem alten Vorwurf entkommen will, muss ihn widerlegen, nicht bestätigen.

Und damit sind wir bei der Frage, die alles bisher Gesagte zuspitzt. Bisher ging es um Land, das jemand bearbeitet hat, um Felder, Weiden, Wälder. Aber was ist mit dem, das niemand gemacht hat? Mit dem Wasser, der Luft, dem Gold unter der Erde? Und mit dem, was wir heute gemeinsam erzeugen: dem Wissen, den Daten, dem Stoff, aus dem die künstliche Intelligenz schöpft? Davon handelt Teil 3.


Literaturverzeichnis (Teil 2)

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